Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.05.2024
Sonstiges
17.08.2022
Sonstiges
12.03.2022
Sonstiges
14.12.2020
Termine
19.03.2019
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2019
Eröffnungen
14.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
14.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
04.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.07.2014 bis zum 31.12.2014
21.07.2014
Neueintragungen